Jugendschutz in der Schweiz

Was Art. 197 StGB für Betreiber von Erotik-Websites konkret bedeutet.

Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches verbietet es unmissverständlich, pornografische oder erotische Inhalte Personen unter 16 Jahren zugänglich zu machen. Wer dagegen verstösst, riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Die Schweiz verschärft den Jugendschutz laufend. Diskussionen über verbindliche Altersverifikation nach dem Vorbild anderer europäischer Länder laufen. Wer heute schon vorsorgt, ist morgen auf der sicheren Seite.

  • StGB Art. 197Strafbarkeit bei Zugänglichmachen erotischer Inhalte für Minderjährige – Geld- und Freiheitsstrafen möglich.
  • Altersverifikation als EmpfehlungWir beraten individuell, welche Altersabfrage-Lösung für Ihre Website sinnvoll und rechtlich angemessen ist.
  • ZukunftssicherUnser System ist vorbereitet auf kommende Regulierungen – Erweiterung auf striktere Verifikation ist jederzeit möglich.
Jugendschutz in der Schweiz – Diagramm

Rechtlich sauber statt riskant

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